Bezüglich des Erwerbs von Ferienhäusern in Dänemark können EU-Staatsbürger diese nur mit der Genehmigung des Justizministeriums erwerben. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, die in Dänemark nicht wohnhaft sind.
Kann ich als Deutsche / als Deutscher ein Ferienhaus in Dänemark kaufen?
30. April 2020
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